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Da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen, denen sich der Waldbesucher mit dem Betreten des Waldes bewusst aussetzt. Dies gilt auch für Waldwege. Der Waldbesitzer haftet lediglich für solche Gefahren, die im Wald atypisch sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |