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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter Softwaremanipulation besteht nicht, wenn der im klägerischen Fahrzeug verbaute Motortyp EA 288 von einem Rückruf nicht betroffen ist und auch kein von der Beklagten entwickeltes Software-Update existiert. Eine Täuschungshandlung oder eine strafrechtlich relevante Täuschung durch Unterlassen setzt eine Garantenstellung voraus, an der es fehlt. Die EG-FGV dient zudem nicht dem Schutz des Vermögens von Käufern eines Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |