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Das Landgericht Köln verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung. Die Entscheidung befasst sich mit der komplexen Organisationsstruktur einer Arbeitsgemeinschaft im U-Bahn-Bau und der Verantwortlichkeit eines Oberbauleiters Spezialtiefbau. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |