Das Verkehrslexikon

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Parkregelungen im verkehrsberuhigten Bereich




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Stichwörter zum Thema Parken

Parkscheiben

Parkuhren / Parkscheinautomaten

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

Poller - versenkbare Sperren - Sperrpfosten

Unfälle an / in Kurven

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Allgemeines:


VG Koblenz v. 18.01.2010:
Die gesetzgeberische Entscheidung, den Straßenraum eines verkehrsberuhigten Bereiches zugunsten spielender Kinder und des Fußgängerverkehrs als Spiel-, Kommunikations- und Verweilraum freizuhalten, rechtfertigt das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, ohne dass es der Feststellung einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf. Auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung ist es einem Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung nach I. Nr. 1g der VwV-StVO zu § 46 Absatz 1 Nr. 11 gestattet, in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Begrenzung und ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Dennoch kann sich ein schwer Gehbehinderter ausnahmsweise nicht auf die Ausnahmegenehmigung berufen, wenn er keinen glaubhaften und nachvollziehbaren Zweck genannt hat, um das Fahrzeug in der verkehrsberuhigten Zone parken zu dürfen.

OLG München v. 25.01.2012:
In einem verkehrsberuhigten Bereich mit verengter Straßenführung stellen ein Warnhinweis mit der Aufforderung an Radfahrer, ganz rechts zu fahren, sowie das akustische und optische Warnsystem der versenkbaren Poller insgesamt ausreichende Vorkehrungen dar, um einen Zweiradfahrer auf die Polleranlage hinzuweisen und bei Betrieb zu warnen, so dass der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan ist.

VG Gelsenkirchen v. 23.01.2014:
Im StVG bzw. in der StVO gibt es keine Regelungen, die eine Parkraumbewirtschaftung in einem verkehrsberuhigten Bereich eindeutig ausschließen. Dass das Parken jedenfalls auf gesondert gekennzeichneten Flächen auch in einem verkehrsberuhigten Bereich zulässig ist, unabhängig davon, ob verkehrsberuhigte Bereiche als "Fahrbahnen" zu bewerten sind oder nicht, besagt nichts darüber, ob solche Flächen "bewirtschaftet" werden dürfen. Dass mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden sollen, erlaubt keine verbindlichen Folgerungen für die generelle (Un-) Zulässigkeit einer Parkraumbewirtschaftung in einem solchen Bereich.

LG Saarbrücken v. 15.07.2016:
Auch im verkehrsberuhigten Bereich gilt für das Einparken der Vorrang des zuerst an einer Parklücke angekommenen Kfz-Führers. Kommt es zur Kollision zwischen einem zuerst eingetroffenen rückwärts in eine gegenüberliegende Parkbucht einfahrenden Kfz und dem erst als zweites angekommenen Fahrzeug, ist sowohl die Betriebsgefahr des rückwärtsfahrenden wie auch die Betriebsgefahr des den Vorrang verletzenden Kfz erhöht, so dass im Ergebnis Schadensteilung angemessen ist..

VG Bremen v.01.09.2016:
Die Straßenbaulast besteht als öffentliche Aufgabe ausschließlich im Sinne der Allgemeinheit. Sperrpfosten sind keine Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 45 StVO. - Ein Anspruch auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Sperrpfosten oder Blumenkübeln in einem verkehrsberuhigten Bereich besteht in der Regel nicht. Erschweren parkende Fahrzeuge den Zugang zu einem Grundstück so wird sich der Grundstückeigentümer in der Regel an die Ordnungsbehörde wenden müssen und nicht an den Träger der Straßenbaulast.

OLG Düsseldorf v. 20.04.2021:
  1.  Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von Unaufmerk-samkeit mit einem in einer scharfen Kurve geparkten Kfz, ist eine Haftungs-verteilung von 75 : 25 zulasten des Rettungswagens gerechtfertigt.

  2.  Bei der Haftungsabwägung bleibt allerdings das mangels einer ausgewiesenen Parkfläche im Bereich des Verkehrszeichens 325.1 geltende Parkverbot außer Betracht, da dieses der Verwirklichung des mit dem verkehrsberuhigten Bereich geschaffenen Bewegungs- und Kommunikationsraums, nicht aber der Sicherstellung ausreichenden Raums für den durchfahrenden Fahrzeugverkehr dient.

OLG Düsseldorf v. 20.04.2021:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines Rettungswagens mit einem in scharfer Kurve geparkten Kfz

OLG München v. 22.10.2025:
Zur Anwendbarkeit von StVO-Regeln im verkehrsberuhigten Bereich bei Fahrradunfall und Haftungsverteilung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.11.2020:
Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs: Keine ausdrückliche städteplanerische Entscheidung bei faktischer Entsprechung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.11.2025:
Zur befristeten Umwandlung eines verkehrsberuhigten Bereichs in eine Sackgasse und Voraussetzungen einer qualifizierten Gefahrenlage

Verwaltungsgericht Aachen v. 07.05.2024:
Verkehrsberuhigung: Anspruch auf Neubescheidung zusätzlicher straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen in verkehrsberuhigten Bereichen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 05.06.2026:
Zur Beseitigung von Blumenkübeln auf dem Gehweg bei fehlender Sondernutzungserlaubnis und Nachschieben von Gründen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.06.2025:
Ermessensfehlerfreie Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für Blumenkübel auf dem Gehweg

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.06.2016:
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund fehlerhafter Lärmschutzprüfung von Parkflächen und verkehrsberuhigten Bereichen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 16.03.2016:
Bauliche Gestaltung eines verkehrsberuhigten Bereichs und Erschließungsvorteile bei Wegfall von Parkmöglichkeiten

Oberverwaltungsgericht NRW v. 08.10.2015:
Zur Unwirksamkeit eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans wegen Umweltrechtsverstößen und Anforderungen an die Bekanntmachung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 29.09.2015:
Versagung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Arzt im Rufbereitschaftsdienst vor der Wohnung nach ministeriellem Erlass

Amtsgericht Ibbenbüren v. 07.09.2015:
Zur fehlenden Mithaftung des Parkenden bei Verkehrsunfall im verkehrsberuhigten Bereich trotz Parkverstoßes

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.07.2013:
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme im verkehrsberuhigten Bereich bei fehlender Parkflächenmarkierung

Verwaltungsgericht Minden v. 26.04.2013:
Zur Beitragsfähigkeit eines verkehrsberuhigten Bereichs bei unzureichender baulicher Gestaltung

Verwaltungsgericht Aachen v. 30.03.2012:
Zur Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie auf öffentlichen Parkplätzen im Bewohnerparkbereich

Verwaltungsgericht Aachen v. 26.09.2006:
Zur Anordnung einer Verkehrseinrichtung (Stahlschlange) in verkehrsberuhigtem Bereich; kein Recht auf rangierfreie Garagenzufahrt

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.09.2005:
Zur Widmung einer Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich und die Rechte von Anliegern

Oberverwaltungsgericht NRW v. 16.09.2005:
Zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit Festsetzungen zu Fußgängerbereichen und Stellplätzen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 14.03.2000:
Parken und Halten

OLG Köln v. 30.05.1997:
Einbahnstraße

OLG Köln v. 05.11.1996:
Bordsteinabsenkung

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 26.09.1996:
Abschleppen

Thüringer Oberlandesgericht v. 17.07.2012:
Entladen

Verwaltungsgericht Kassel v. 28.04.2015:
Verkehrsberuhigte Bereiche

Verwaltungsgericht Gießen v. 08.10.2012:
Grundstückseinfahrt

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