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Die Entscheidung behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Angeklagten wegen Beihilfe zum Drogenhandel und Geldwäsche, die durch die Bereitstellung und den Umbau von Fahrzeugen sowie die Verschleierung von Zahlungsflüssen erfolgte. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts in Teilen auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück, während die Revision des Angeklagten verworfen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |