|
Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass der Beklagte zur Rückzahlung des Kaufpreises für ein Fahrzeug Zug um Zug gegen dessen Rückgabe und Rückübereignung verurteilt wird. Die Parteien stritten über die Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über die Verkäufereigenschaft und den Fahrzeugzustand sowie nach Rücktritt wegen Mängeln am Differenzialgetriebe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |