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Wird ein Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Autokaufs wirksam widerrufen, so steht der Bank ab Zugang der Widerrufserklärung kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vereinbarte Tilgung zu. Der Darlehensnehmer ist im Falle eines wirksamen Widerrufs verpflichtet, Wertersatz für den Wertverlust des PKW zu leisten, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |