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Das Landgericht Arnsberg verurteilte einen Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung, begangen im Rahmen landwirtschaftlicher Arbeiten auf einem Feldweg. Der Angeklagte wurde verwarnt, wobei die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,00 Euro vorbehalten wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |