|
Ein Käufer kann vom Kaufvertrag über ein Fahrzeug zurücktreten, wenn ein zugesicherter höhenverstellbarer Fahrersitz fehlt und die Nachbesserung unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist aus Käufersicht zu beurteilen, insbesondere wenn der Käufer berechtigt davon ausgehen darf, dass eine Nachbesserung nicht möglich oder sicherheitstechnisch bedenklich ist, selbst wenn der Hersteller seine Aussage später widerruft. Ein Mangel ist nicht unerheblich, wenn er mindestens 5 % des Kaufpreises ausmacht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |