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Ein Fahrzeug weist einen Sachmangel auf, wenn es die Euro-5-Abgasnorm in Bezug auf den Stickoxidausstoß nicht erfüllt, da die Einhaltung dieser Norm der üblichen Beschaffenheit eines Pkw-Motors entspricht. Die Pflichtverletzung ist nicht unerheblich, da die Einordnung in die Euro-5-Norm ein wesentlicher Qualitätsaspekt für die räumliche Benutzbarkeit des Autos ist und die Arglist des Herstellers bei der Bewertung der Erheblichkeit eine Rolle spielt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |