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Der Angeklagte ist des versuchten Mordes in Tateinheit mit schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig. Er wollte durch das Werfen einer Warnbake auf die Frontscheibe eines fahrenden PKW größtmöglichen Schaden sowohl an dem Fahrzeug als auch an Leib und Leben der Insassen herbeiführen, einschließlich der Vorstellung und des Willens, dass diese versterben. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |