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Feststellungen, dass der Angeklagte den Transport von Kokain zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, sind erforderlich, um beim Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung den Transport von Kokain und dessen erhöhte Gefährlichkeit im Vergleich zu Marihuana zu seinen Lasten zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |