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Eine Baugenehmigung ist nicht rücksichtslos gegenüber Nachbarn, wenn der vorhabenbedingte Ziel- und Quellverkehr die Erreichbarkeit eines Nachbargrundstücks auf einer öffentlichen Straße beeinträchtigt. Eine Baugenehmigung wird ausschließlich grundstücks- und vorhabenbezogen erteilt und muss keine Regelungen für öffentliche Verkehrsflächen enthalten, da der Bauherr darauf keinen rechtlichen Einfluss hat. Eine zeitweise Verdichtung des Verkehrs und Staus auf innerstädtischen öffentlichen Straßen beeinträchtigt regelmäßig weder die Erschließung eines Grundstücks im rechtlichen Sinne noch den Anliegergebrauch. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |