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Es bedarf für die Erstellung der Jahresabrechnungen 2009 bis einschließlich 2014 nach dem Vertrag über die Einnahmenaufteilung im W. vom 11. März 2003 auf Basis der Verkehrserhebung 2009 keines weiteren Beiratsbeschlusses vor der Feststellung der Jahresabrechnung durch den Beirat. Ferner wurde festgestellt, dass Anlage 3 zum Vertrag über die Einnahmenaufteilung im W. durch den Beschluss des Beirats vom 11. September 2008 (Beschluss 33/2008) nicht wirksam geändert worden ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |