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Für die Erstellung der Jahresabrechnungen 2009 bis einschließlich 2014 nach dem Vertrag über die Einnahmenaufteilung auf Basis der Verkehrserhebung 2009 bedarf es unter Einschluss der unternehmensspezifischen Erlöskalibrierung vor der Feststellung der Jahresabrechnung durch den Beirat keines weiteren Beiratsbeschlusses. Zudem wurde festgestellt, dass Anlage 3 zum Vertrag über die Einnahmenaufteilung durch den Beiratsbeschluss vom 11. September 2008 (Beschluss 33/2008) nicht wirksam geändert worden ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |