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Das Gericht lehnte den Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan ab, der die Entwicklung eines ehemaligen Bahnhofsgeländes zu einem Wohngebiet vorsieht. Der Antragsteller rügte insbesondere ein Ermittlungsdefizit hinsichtlich des Gesamtverkehrsaufkommens und eine fehlerhafte Abwägung seiner Belange im Zusammenhang mit der erheblich veränderten Verkehrssituation durch die Erschließung des neuen Baugebiets. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |