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Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Fahrzeuggeschäfts, bei dem ein Suchvermerk im Schengener Informationssystem (SIS) für eines der Fahrzeuge eingetragen ist. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, da der Suchvermerk als Sachmangel von einem stillschweigenden Gewährleistungsverzicht erfasst sei. Das OLG Köln hat das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert und die Rückabwicklung des Geschäfts angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |