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Für den Käufer eines Pkw mit EA-189-Motor ist eine Nachbesserung durch Software-Update unzumutbar. Dies folgt unter anderem daraus, dass die Herstellerin des Motors arglistig gehandelt hat. Der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Käufers schlägt auch auf dessen Verhältnis zur Verkäuferin durch, weil diese zur Nachbesserung auf das von der Herstellerin entwickelte Software-Update angewiesen ist. Eine Feststellungsklage gegen die Herstellerin auf Feststellung einer Schadensersatzp0flicht wegen gefürchteter Steuerschäden des Käufers ist unzulässig, wenn die Wahrscheinlichkeit von Vermögensschäden nicht dargelegt wird. (Leitsätze des Gerichts) |