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Eine Zahlung des Insolvenzverwalters mit dem Verwendungszweck "Leasingrate" stellt keine konkludente Eintrittserklärung in einen Mietvertrag gemäß § 103 InsO dar, wenn der Verwalter die Zahlung gleichzeitig oder kurz darauf ausdrücklich unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |