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Der Widerruf einer Genehmigung für die Ausübung eines Mietwagenverkehrs wegen fehlender Zuverlässigkeit ist rechtmäßig, wenn die Unzuverlässigkeit einer Person gerichtlich festgestellt wurde. Die Zuverlässigkeit stellt eine persönliche Eigenschaft dar, die nicht auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt ist, weshalb eine gesonderte Sachverhaltsprüfung durch die Genehmigungsbehörde nicht erforderlich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |