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Das Verwaltungsgericht Minden hat eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt, abgewiesen. Der Kläger hatte die Erforderlichkeit des Baus, die Trassenwahl, die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verkehrs- und Schadstoffprognosen beanstandet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |