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Eine vom Verkäufer per E-Mail gesetzte Frist zur Abholung und Bezahlung eines Fahrzeugs von Freitag bis zum darauffolgenden Montag 15:00 Uhr ist nicht angemessen, wenn dem Verkäufer bekannt ist, dass der Käufer aufgrund eines Todesfalls im Ausland ist und die Abholung bis zum Ende der Folgewoche angekündigt wurde. Eine zu knapp bemessene Nachfrist setzt eine angemessene Frist in Lauf, die im vorliegenden Fall nicht vor dem angekündigten Abholtag endete. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |