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Erhebliche Zweifel an der Kraftfahreignung einer Person, die sich aus wiederholten Verkehrsvorfällen und psychischen Auffälligkeiten ergeben, können zur Aufforderung eines medizinischen Gutachtens führen. Wird dieses Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, kann gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf einen Eignungsmangel geschlossen und die Fahrerlaubnis entzogen werden, da die mangelnde Mitwirkung auf das Verbergen eignungsrelevanter Mängel hindeutet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |