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Soll eine Kreuzung unter Inanspruchnahme des Sonderwegerechts bei Rot passiert werden, muss der Fahrer in Rechnung stellen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Sondersignale nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen und mit hoher Geschwindigkeit herannahen. Die damit verbundene Kollisionsgefahr ist unter allen Umständen zu vermeiden. Der Fahrer des Polizeifahrzeugs muss die größtmögliche Sorgfalt aufwenden, um eine Gefährdung anderer zu vermeiden, und sich, soweit die Verkehrsverhältnisse dies erfordern, notfalls mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung "hineintasten" und darf die Fahrt nur fortsetzen, wenn er sich vergewissert hat, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer die Sondersignale wahrgenommen haben und ihm ersichtlich freie Bahn einräumen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |