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Ein Fahrzeug, das aufgrund einer manipulierten Software die angegebene Abgasnorm (hier: EURO 5) nur unter Laborbedingungen einhält, ist mangelhaft im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB. Der Käufer kann in einem solchen Fall die Nachlieferung eines mangelfreien typengleichen Ersatzfahrzeugs verlangen; der Verkäufer kann sich dabei weder auf Unmöglichkeit berufen, wenn mittlerweile eine geänderte Modellreihe existiert, noch auf unverhältnismäßige Kosten, wenn eine Nachbesserung nicht möglich oder ebenfalls unverhältnismäßig ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |