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Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrungeeignetheit ist rechtmäßig, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer formell und materiell rechtmäßigen Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) wegen Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential nicht nachkommt. Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential können aus wiederholt begangenen Körperverletzungsdelikten resultieren, auch wenn diese bereits mehrere Jahre zurückliegen und die Gutachtenanordnung die Gründe für die behördlichen Bedenken klar darlegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |