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Ein seriöses und bindendes Restwertangebot des Haftpflichtversicherers ist vom Geschädigten zur Schadensminderung (§ 254 Abs. 2 BGB) wahrzunehmen. Eine leichtgradige HWS-Distorsion mit dreitägiger Arbeitsunfähigkeit ohne weitere Symptome rechtfertigt in der Regel kein Schmerzensgeld über 150 € hinaus. Ein Anspruch auf außergerichtliche Rechtsanwaltskosten setzt substantiierten Vortrag zur Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit voraus; ein zögerliches Regulierungsverhalten des Versicherers liegt nicht vor, wenn die Regulierung innerhalb von vier Wochen nach Zugang des spezifizierten Forderungsschreibens erfolgt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |