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Die niveaugleiche und mit einheitlichem Plattenbelag versehene Gestaltung einer Fläche vermittelt objektiv den Eindruck eines gleichberechtigten Miteinanders der verschiedenen Verkehrsarten in einem verkehrsberuhigten Bereich, auch wenn dunkelgraue Entwässerungsrinnen oder querverlegte Plattenstreifen vorhanden sind, die lediglich ästhetische, nicht aber verkehrsfunktionale Zwecke verfolgen. Der Wegfall von Parkmöglichkeiten durch den Umbau einer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich stellt eine Minderung des wirtschaftlichen Vorteils dar, dem bei der Beitragsbemessung Rechnung zu tragen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |