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Ein Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist unbegründet, wenn die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gerechtfertigt war. Eine MPU ist gerechtfertigt, wenn das gesamte Verhalten des Antragstellers im Zusammenhang mit einer Trunkenheitsfahrt, insbesondere der Konsum einer großen Menge alkoholischer Getränke nach der Verursachung eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss, eine erhebliche Alkoholproblematik befürchten lässt und somit Zweifel an der Kraftfahreignung bestehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |