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Schon der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen, zu denen auch Kokain zählt, schließt regelmäßig die Kraftfahreignung aus, unabhängig davon, ob unter dem Einfluss des Betäubungsmittels ein Auto geführt wurde. Ein Mix aus verschiedenen Drogen und Medikamenten stellt in besonderem Maße eine Gefahr im Straßenverkehr dar. Bei feststehender Ungeeignetheit steht der Behörde kein Ermessen zu, und die sofortige Vollziehung der Entziehungsverfügung ist wegen der Gefahr für die Allgemeinheit gerechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |