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Zur Frage, ob § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG a.F. im Hinblick auf die bereits laufenden Fristen von Eintragungen im Verkehrszentralregister, welche nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben, unterbrechende Wirkung entfaltet und zum Neubeginn der Tilgungsfrist führt. (Leitsätze des Gerichts) |