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Zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug bei nachträglicher Änderung der verbindlichen Bestellung. Zum einem durch AGB geregelten Schadensersatzanspruch bei Nichtabnahme eines Kraftfahrzeugs. Zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Untergang/Beschädigung der Kaufsache. (Leitsätze des Gerichts) |