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Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht ist bei Massaria-Befall einer Platane grundsätzlich eine zweimal jährlich vom Boden aus durchgeführte äußere Sichtprüfung des Baumes bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit erforderlich und ausreichend, solange nicht dabei konkrete Defektsymptome erkennbar sind. Eine engmaschigere Kontrolle, insbesondere unter Einsatz eines Hubsteigers, ist erst geboten, wenn ein entsprechender Befall in dem konkreten Baumbestand festzustellen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |