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Der Schädiger kann den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist und nicht stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde. Die Gleichwertigkeit der Referenzwerkstatt, insbesondere als 'Eurogarant-Betrieb' mit entsprechender Zertifizierung, muss substantiiert dargelegt werden; ein pauschales Bestreiten mit Nichtwissen ist dann nicht ausreichend. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |