|
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist für zulässig erklärt, wenn ein Auskunftsanspruch aus einem Vergleichsvertrag zwischen einem privaten und einem kommunalen Verkehrsunternehmen streitig ist, der zur Beendigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens über öffentliche Dienstleistungsaufträge im Linienverkehr geschlossen wurde. Der zugrundeliegende öffentliche Dienstleistungsauftrag zur Erbringung von Linienverkehrsleistungen gegen Zahlung eines Entgelts ist ein zivilrechtlicher Vertrag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |