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Nicht zum Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung zählen Schadensfälle, die mit dem Fahrzeuggebrauch in einem inneren Zusammenhang stehen. Kraftfahrzeug-Reparaturen gehören zum Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, wenn sich dabei dessen besondere Gefahren auswirken, wie die leichte Entflammbarkeit bei Arbeiten an der Kraftstoffversorgung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |