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Bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis), zu denen Amphetamin zählt, schließt die Fahreignung aus. Steht der Konsum von Amphetamin fest, ist die Fahrerlaubnis ohne Anordnung einer Gutachtenbeibringung zu entziehen. Die Wiedererlangung der Fahreignung setzt den Nachweis eines hinreichend langen Abstinenzzeitraums (im Regelfall mindestens ein Jahr) durch Drogenscreenings sowie den Nachweis einer stabilen Verhaltensänderung durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung voraus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |