|
Für die Ermittlung des Normaltarifs bei Mietwagenkosten nach einem Unfall ist der Schwacke-Mietpreisspiegel eine geeignete Schätzgrundlage. Die Anwendung der Schwacke-Liste ist nur dann ungeeignet, wenn der Schädiger konkret darlegt und beweist, dass dem Geschädigten ein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen wäre. Gegen die Heranziehung der Fraunhofer-Studie bestehen erhebliche Zweifel. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |