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Die Fahrerlaubnis kann wegen Kokainkonsums entzogen werden. Bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen, zu denen auch Kokain zählt, schließt regelmäßig die Kraftfahreignung aus. Ein Zeitablauf zwischen der Fahrt unter Drogeneinfluss und der Entziehung der Fahrerlaubnis steht dieser nicht entgegen, insbesondere wenn kein Abstinenznachweis oder eine positive psychologische Prognose beigebracht wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |