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Ein Betroffener kann bei bestreitender Einlassung als LKW-Führer identifiziert werden, wenn sich auf dem "Fahrtenschreiberschaublatt" der Namenseintrag des Betroffenen findet, das Fahrzeug im Eigentum des Betroffenen steht und auf dem Messfoto ein Schild mit dem Vornamen des Betroffenen abgebildet ist, das sich hinter der Windschutzscheibe befindet. (Leitsätze des Gerichts) |