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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, was bei altersbedingtem Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte der Fall sein kann. Bei Zweifeln am Fortbestand der Fahreignung in höherem Lebensalter kann eine Fahrprobe ein geeignetes Mittel sein, um über die praktischen Fahrfertigkeiten Aufschluss zu geben. Ergibt ein darauf basierendes Gutachten mangelhaftes Verkehrsverhalten, kann dies die fehlende Eignung begründen, wobei die Verwertbarkeit des Gutachtens nicht von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung abhängt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |