Das Verkehrslexikon

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Die praktische Fahrprobe




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines



Einleitung:


Eine gegenüber der allgemeinen Fahrausbilung gesondert angeordnete praktische Fahrprobe kann z.B. bei altersbedingter Minderung der Fahrtauglichkeit ein geeignertes Mittel sein, um aufgetretene Zẃeifel an der Fahreignung zu beseitigen oder auch zu bestätigen, um an deren Ergebnis über das weitere Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde zu entscheiden.

Um das Resumee aus der Durchführung zu źieheh, muss die Fahrprobe regelmäßig durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Fahrzeugverkehr abgennommen werden.

Nur ein solcher Sachverständiger besitzt aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung die spezielle Sachkunde, um das Fahrverhalten und die praktischen Fahrfertigkeiten verlässlich zu beurteilen und den Ablauf der Fahrprobe so zu gestalten, dass die Erfüllung der an den Kraftfahrer zu stellenden Anforderungen nachgewiesen werden kann.

Darum kommt bei Eignungszweifeln wegen altersbedingter Erkrankungen und Leistungsmängel der Tatsache, dass diese Schwächen sich noch nicht in Unfällen oder anderen Verkehrsauffälligkeiten manifestiert haben, regelmäßig keine die gutachtlichen Feststellungen widerlegende Aussagekraft zu.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahreignung als Voraussetzung für die Erteilung bzw. Wiedererteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Führerschein und Führerscheinprüfung

Krankheiten und Fahrerlaubnis

Behinderte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsrecht

Facharztgutachten allgemein

Mitwirkungspflicht des Betroffenen an der Beseitigung von Fahreignungszweifeln

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Allgemeines:


BVerwG v. 17.09.1987:
  1.  Ein Verwaltungsgericht besitzt in aller Regel nicht die medizinisch-psychiatrischen Fachkenntnisse, um aus eigener Sachkunde die Feststellungen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle über eine altersbedingte psychoseähnliche Erkrankung und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr zu widerlegen.

  2.  Die Durchführung einer praktischen Fahrprobe in der mündlichen Verhandlung ohne Zuziehung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr ist nur dann eine zulässige Aufklärungsmaßnahme, wenn das Gericht ausnahmsweise selbst über die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung der praktischen Fahrfertigkeiten verfügt.

VG Freiburg v. 07.09.2009:
Zur Feststellung der Fahreignung eines an Schlafapnoe leidenden Fahrerlaubnisinhabers ist vorab eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Erst bei Feststellung bedingter Fahreignung können zusätzliche Auflagen zur Aufrechterhaltung der Fahreignung erlassen werden.

VG Bremen v. 06.05.2011:
Das hohe Alter eines Kraftfahrers rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme der Ungeeignetheit und nicht jeder altersbedingte Abbau der geistigen und körperlichen Kräfte kann einen Anlass für die Entziehung der Fahrerlaubnis bilden. Hinzu kommen muss vielmehr, dass der Alterungsprozess im Einzelfall zu greifbaren Ausfallerscheinungen geführt hat (OVG Bremen, Urt. v. 16.06.1981, Az. 1 BA 40/80). Der Umstand, dass jemand über lange Jahre hinweg unauffällig am Straßenverkehr teilgenommen hat, steht dem aus einer praktischen Fahrprobe gewonnenen Befund nicht entgegen, dass er aktuell nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen befähigt ist.

VG Düsseldorf v. 04.03.2015:
Das Nichtbestehen einer praktischen Fahrprobe ist insbesondere in Verbindung mit einem hohen Lebensalter ein hinreichendes Mittel zur Verneinung einer Kraftfahreignung mit der Folge des Einzugs der Fahrerlaubnis. Dabei kommt es nach Vorlage des Gutachtens über die praktische Fahrprobe zur Beurteilung der Fahreignung auch nicht mehr darauf an, ob die Untersuchung der Kraftfahreignung rechtmäßig angeordnet wurde.

VG Stuttgart v. 01.03.2017:
Daissen und die Fähigkeit zum sicheren, verkehrsordnungsgemäßen und umweltbewussten Führen eines KFZ unterliegt einer gewissen Relativierung durch die Zeit. - Fahrpraxis mit einem Mofa oder beim Rangieren auf einem privaten Grundstück ist nicht geeignet, Fahrpraxis im öffentlichen Straßenverkehr zu substituieren.

VGH München v. 06.07.2020:
Im Hinblick auf den hohen Rang der zu schützenden Rechtsgüter, die Gesundheit und das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer, kann auch die Angewiesenheit des Betroffenen auf die Fahrerlaubnis und sein Mobilitätsbedürfnis nicht zu einem Absehen von der gesetzlich vorgesehenen Maßnahme einer praktischen Fahrprobe führen. Bei einem Fehlen der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist die daran anknüpfende Entziehung der Fahrerlaubnis verhältnismäßig.

VGH München v. 12.08.2021:
Ein vom Betroffenen auf der Grundlage einer praktischen Fahrprobe vorgelegtes Gutachten zu seiner Fahrbefähigung stellt eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung dar, die ungeachtet der Rechtmäßigkeit der Anordnung verwertet werden darf. - An eine Fahrprobe im Sinne von § 46 Abs. 4 Satz 2 FeV sind grundsätzlich die gleichen bzw. vergleichbare materielle Anforderungen zu stellen wie an eine praktische Prüfung der gleichen Fahrerlaubnisklasse im Sinne von § 17 FeV.

Verwaltungsgericht Minden v. 11.08.2023:
Zur Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach über 17 Jahren Entzug

Verwaltungsgericht Köln v. 16.09.2022:
Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung bei Neuerteilung nach Entzug und langer fahrerlaubnisfreier Zeit

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.03.2016:
Zur Bewertung des fahrpraktischen Teils der Fahrlehrerprüfung als Verwaltungsakt und der eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle

Verwaltungsgericht Köln v. 15.12.2022:
Zur Gültigkeit der Fahrerlaubnisprüfung bei Überschreitung der Zwei-Jahres-Frist bis zur Aushändigung des Führerscheins

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 28.04.2020:
Kraftfahreignung nach Schlaganfall für Fahrzeuge der Gruppe 2; Voraussetzungen für Ausnahmen vom Regelfall

VGH München v. 01.07.2026:
Zur erneuten Fahrerlaubnisprüfung bei Wiedererteilung der Klassen C/CE nach acht Jahren Fahrpause

Verwaltungsgericht Münster v. 04.03.2026:
Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens und zur sofortigen Vollziehung

Verwaltungsgericht Köln v. 18.06.2024:
Sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei Nichtbeibringung eines Gutachtens nach § 11 Abs. 8 FeV

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.08.2021:
Zur Rechtswidrigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung bei materiell rechtswidriger und zu weit gefasster Gutachtenanordnung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 16.04.2020:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei Nichtbeibringung eines geforderten Gutachtens und Begründung der sofortigen Vollziehung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.07.2015:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei altersbedingter Fahrungeeignetheit nach mangelhaftem Ergebnis einer Fahrprobe

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 15.10.2015:
Zur Jahresfrist für die praktische Fahrprüfung und Ermessen bei Ausnahmen nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 FeV

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 18.11.2013:
Zur materiellen Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen und deren formalisiertem Nachweis; kein Anspruch auf praktische Prüfung bei fehlender Befähigung trotz

Verwaltungsgericht Köln v. 12.04.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Fahrungeeignetheit nach Fahrprobe

Verwaltungsgericht Minden v. 16.07.2010:
Zur Ablehnung einer einstweiligen Anordnung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis und der Notwendigkeit einer Prüfung nach langer Fahrpause.

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 07.06.2010:
Zur Prüfungspflicht bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach 15-jähriger Entziehung und fehlender aktiver Verkehrsteilnahme

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.02.2009:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Identitätstäuschung bei der praktischen Fahrprüfung

Verwaltungsgericht Minden v. 13.11.2008:
Zur Notwendigkeit einer Fahrerlaubnisprüfung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach über elfjähriger Fahrpause

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 25.11.2015:
Fahrprüfung

Verwaltungsgericht Freiburg v. 07.09.2009:
Praktische Fahrprüfung

VGH Baden-Württemberg v. 22.12.2009:
Fahrprüfung

Verwaltungsgericht München v. 16.02.2023:
Engstelle

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 24.03.2026:
Fahrprüfung

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