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1.Bei einer nachträglichen Tilgung von Punkten (§ 65 Abs. 3 Nr. 2 StVG n.F.) nach § 65 Abs. 3 Nr. 6 StVG n.F ist nicht nur eine isolierte Aktualisierung der Stufe im Fahreignungs-Bewertungssystem vorzunehmen, sondern auch eine Aktualisierung des Punktestandes. 2. Allein die Aktualisierung gemäß § 65 Abs. 3 Nr. 6 StVG n.F. macht - entsprechend § 65 Abs. 3 Nr. 4 Satz 3 StVG n.F. - keine Maßnahme nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem erforderlich. (Leitsätze des Gerichts) |