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Wer Gegenstände von einer Autobahnbrücke auf die Fahrbahn wirft und dabei die Möglichkeit von schwerwiegenden Unfällen mit Personenschäden bis hin zu tödlichen Unfallfolgen voraussieht und dies billigend in Kauf nimmt, macht sich des versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr schuldig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |