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Die Entscheidung des BVerwG betrifft ein Wehrdisziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen. Sie verweist auf die Beschränkung des Rechtsmittels in Strafsachen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |