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Der Angeklagte wird wegen Betruges in sechs Fällen - unter Einbeziehung früherer Urteile - zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf von 6 Monaten keine Fahrerlaubnis erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |