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Werbung für neue Personenkraftwagen auf der Internetplattform "YouTube" in Form eines Videoclips erfordert die gemäß § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen des beworbenen Fahrzeugs. Ein solcher Videoclip stellt keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne der AVMD-Richtlinie 2010/13/EU dar, der von dieser Informationspflicht ausgenommen wäre, da ihm die Meinungsbildungsrelevanz fehlt und er einen allein auf die eigenen Produkte bezogenen kommerziell-werbenden Charakter hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |