Das Verkehrslexikon

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Werbung - Werbeanlagen - Sondernutzung




Gliederung:


-   Allgemeines
-   Verkehrssicherung



Allgemeines:


Straßenrecht - Gemeingebrauch - Sondernutzung

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

BVerwG v. 22.01.1971:
Fahrten mit einem Kraftfahrzeuganhänger, die allein zum Zweck der Werbung unternommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach StVO § 5.

BVerfG v. 09.02.1972:
Die bundesrechtlichen Werbeverbote im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrsordnung sind keine abschließenden Regelungen. Es steht den Landesgesetzgebern frei, Vorschriften über die Außenwerbung innerhalb geschlossener Ortschaften zu erlassen.

BVerfG v. 10.12.1975:
Der Bundesgesetzgeber kann alle notwendigen Maßnahmen treffen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Straßenverkehrs sicherzustellen. Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung zum Straßenverkehr ist, dass auch die sog. "rollende" Werbung den Verkehr beeinträchtigen kann; nicht entscheidend ist dagegen, wie und wodurch die Beeinträchtigung entsteht. Unter Kompetenzgesichtspunkten ist es dem Bundesgesetzgeber somit nicht verwehrt, Regelungen für die Verkehrsmittelreklame im Rahmen des Straßenverkehrsrechts, also nach ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu treffen.

OLG Hamm v. 21.01.1999:
Für die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit und damit für den Gemeingebrauch ist allerdings Voraussetzung, ob die Straße zum Zwecke des (fließenden oder vorübergehend ruhenden) Verkehrs benutzt wird. Kein Gemeingebrauch liegt demgegenüber vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zu dem Verkehr benutzt wird, dem sie zu dienen bestimmt ist. Das Abstellen und der Betrieb eines Kraftfahrzeugs zu Zwecken der Werbung hält sich wegen des damit verfolgten verkehrsfremden Zwecks nicht mehr im Rahmen des jedermann zustehenden Gemeingebrauchs und stellt daher erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

OVG Hamburg v. 20.12.1999:
Ob das Abstellen eines zugelassenen und betriebsbereiten Fahrzeugs im Einzelfall noch als lediglich vorübergehende Unterbrechung des fließenden Verkehrs ein dem Gemeingebrauch unterfallendes zulässiges Parken darstellt oder schon eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung beinhaltet, hängt dabei u. a. davon ab, ob das Kraftfahrzeug zu einem anderen Zweck als dem der späteren Inbetriebnahme abgestellt wurde. Dies muss an Hand der Einzelumstände entschieden werden.

OVG Münster v. 22.07.2003:
Ortsfeste Anlagen der Außenwerbung können nicht nur speziell zu Werbezwecken in den Verkehr gebrachte Pkw-Anhänger und Auflieger sein, sondern auch solche PKW-Anhänger, die mit ihrer Werbeaufschrift zwar bestimmungsgemäß am Straßenverkehr teilnehmen, dann aber zeitweise so geparkt werden, dass sie die Funktion einer ortsfesten Werbeanlage erfüllen.

OVG Münster v. 12.07.2005:
Abstellen eines Werbezwecken dienenden Kraftfahrzeuges als gebührenpflichtige Sondernutzung.

OVG Münster v. 30.06.2009:
Nach den Umständen des Einzelfalles kann auch ein kurzfristig abgestelltes Fahrzeug (hier: Werbeanhänger) eine Sondernutzung darstellen, wenn der Vorgang des Abstellens nicht überwiegend zum Verkehr, sondern zu Werbezwecken geschieht, auch wenn die Zwei-Wochen-Frist des § 12 Abs. 3b Satz 1 StVO für das straßenverkehrsrechtlich zulässige Parken eines Kraftfahrzeuganhängers ohne Zugfahrzeug nicht überschritten wird.

OLG Düsseldorf v. 01.07.2010:
Das Befestigen von Karten mit Werbeaufdrucken eines Gebrauchtwagenhandels an parkenden Fahrzeugen auf einem öffentlichen Parkplatz zu Gewerbezwecken stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, weil es über die zum Gemeingebrauch gehörenden verkehrlichen Zwecke der Fortbewegung, Kommunikation und Kontaktaufnahme hinausgeht und lediglich eigenen gewerblichen Zwecken dient.

VG Berlin v. 17.06.2011:
Die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 1972 - 1 BvR 111/68 -, BVerfGE 32, 319 - für die Außenwerbung entwickelten Grundsätze gelten auch für die „rollende“, also an Fahrzeugen befestigte Reklame. Werbefahrten mit Kleinlastkraftfahrzeugen gehen über den Gemeingebrauch hinaus und stellen eine straßenrechtliche Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes dar; sie bedürfen deshalb einer Erlaubnis. Nehmen mit Reklame versehene Fahrzeuge am Straßenverkehr teil, wirkt dies gleichzeitig als Werbung. Das bleibt ohne Einfluss auf die Wertung dieses Verkehrs als Gemeingebrauch, solange die Teilnahme am Verkehr den Hauptzweck, die dabei erreichte Werbung den Nebenzweck bildet. Sobald jedoch die Reklame den alleinigen oder auch nur den überwiegenden Zweck der Fahrt bildet, fällt diese nicht mehr unter den Gemeingebrauch. In diesen Fällen wird der Verkehrsraum zu verkehrsfremden Zwecken in Anspruch genommen, das Fahrzeug der Eigenschaft eines Transportmittels entkleidet und als motorisierte Reklamefläche verwendet; das gilt sowohl für Werbefahrten mit Kraftfahrzeugen als auch für das Abstellen von Reklameanhängern.

OVG Berlin-Brandenburg v. 16.02.2012:
Reine Werbefahrten unterfallen nicht dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch, weil sie ausschließlich zu verkehrsfremden Zwecken erfolgen und deshalb als Sondernutzung zu qualifizieren sind. Die Anwendung des Straßenrechts (hier: Berliner Straßenrecht und Bundesfernstraßengesetz) auf innerstädtische Werbung ist nicht wegen einer aufgrund von Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG ergangenen bundesrechtlichen Regelung des Straßenverkehrs ausgeschlossen.

OVG Bautzen v. 08.01.2015:
Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde als Bauaufsichtsbehörde im Außenverhältnis für Werbeanlagen (§ 60 Satz 2 i. V. m. Satz 1 Nr. 3 SächsBO (juris: BauO SN)) beurteilt sich danach, ob eine straßenverkehrsrechtliche Relevanz besteht. - Eine Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde zu der Frage, ob eine Werbeanlage gegen einen Verbotstatbestand aus § 33 StVO verstößt, stellt eine "Zulassung nach Straßenverkehrsrecht" i. S. v. § 60 Satz 1 Nr. 3 SächsBO (juris: BauO SN) dar. Dies gilt nicht nur für eine Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, sondern auch für die Verneinung des Vorliegens eines Verbotstatbestands aus § 33 StVO, da diese eine Verwirklichung des Vorhabens ermöglicht und damit faktisch zulässt.

VGH München v. 30.04.2015:
Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt nicht entnehmen, dass für das Verbot der Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften, durch die am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6.3.2013 [BGBl I S. 367], zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.10.2014 [BGBl I S. 1635] – StVO), ein Schadenseintritt „überwiegend wahrscheinlich“ sein müsste. Für die insoweit ausreichende abstrakte Gefahr ist maßgeblich, ob im konkreten Fall eine hinreichende bzw. gewisse Wahrscheinlichkeit für die Gefährdung der Schutzgüter vorliege. Da die Sicherheit des Verkehrs dem Schutz der Rechtsgüter Leib und Leben zu dienen bestimmt ist, miss und darf an das Vorliegen einer Gefährdung kein hoher Anspruch gestellt werden.

VG Berlin v. 11.01.2016:
Die Annahme einer kommunikativen Nutzung, die erlaubnisfrei sein kann, scheidet aus, wenn mit dem Aufstellen eines Tisches der Gehwegbereich den übrigen Verkehrsteilnehmern entzogen und eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt wird.

OVG Saarlouis v. 23.05.2016:
Da einerseits in innerstädtischen Bereichen Werbeanlagen aller Formate und Größen im Umfeld von öffentlichen Straßen heute zur "Normalität" gehören und andererseits erwartet werden kann, dass verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer in aller Regel ihre Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr und nicht neben der Straße auf Privatgrundstücken errichteten Werbeanlagen oder sonstigen "Attraktionen" widmen, bilden Werbeanlagen im Regelfall keine Quelle einer Ablenkung oder Beeinträchtigung für die erforderliche Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. - Von dem durchschnittlichen Teilnehmer am motorisierten Straßenverkehr kann ohne weiteres erwartet werden, dass er sich von einem heute durchaus üblichen ständigen Motivwechsel - hier bei einer so genannten Videowall - in seinem Fahrverhalten und in seiner Konzentration nicht negativ beeinflussen lässt.

OVG Saarlouis v. 22.02.2017:
Über den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 18 SStrG zum Anbringen von Plakaten ist unter Berücksichtigung des Zwecks der Erlaubnispflicht, der in dem öffentlich-rechtlichen Bedürfnis zu sehen ist, zeitlich und örtlich gegenläufige Interessen verschiedener Straßenbenutzer auszugleichen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; der Antragsteller hat insoweit einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.

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Verkehrssicherung:

Verkehrssicherungspflicht

OLG Hamm v. 05.02.2016:
§§ 25, 28 StrWG NRW dienen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und bezwecken die Vermeidung von Ablenkungen der Verkehrsteilnehmer durch die Ausgestaltung von Werbeanlagen. - Die Verkehrserwartung auch bei Kradfahrern geht vernünftigerweise nicht dahin, dass die von ihnen befahrene Straße im Umfeld von keinerlei potentiellen Hindernissen, die im Falle eines Sturzes und Abkommens von der Fahrbahn getroffen werden können, umgeben sind.

OLG Hamm v. 15.03.2016:
Derjenige, der eine Werbeanlage im Umfeld einer Straße (hier 6 Meter Entfernung) aufstellt, muss lediglich dafür Sorge tragen, dass diese so beschaffen ist, dass durch Umwelteinflüsse kein Ablösen von Teilen möglich ist, dass keine Behinderung der Verkehrsteilnehmer durch eine ungünstige Position des Schildes oder eine Ablenkung durch dessen Aufmachung erfolgen. - Weitergehende Sicherungsmaßnahmen wie etwa eine Polsterung oder ein Fangzaun sind bei Hinweisschildern der vorliegenden Art nicht üblich und entsprechen auch nicht der Verkehrsauffassung.

BGH v. 13.09.2018:
Zur Informationspflicht bei Pkw-Werbung auf YouTube und Abgrenzung zum audiovisuellen Mediendienst

VGH München v. 12.08.2026:
Werbeanlagen in Form von Fahrzeuganhängern; bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit im Außenbereich; Ablenkung des Verkehrs.

Verwaltungsgericht München v. 08.07.2026:
Zur abstrakten Gefahr durch Werbeanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StVO

OLG Hamm v. 05.02.2016:
Haftung für Werbeanlage nach Motorradunfall: Verkehrssicherungspflicht und Schutzbereich des StrWG NRW

OLG Hamm v. 16.08.2018:
Zur Irreführung bei der Werbung einer Fahrschule mit einem Motorrad-Kompaktkurs und einer Theorie- und Praxis-Garantie

Verwaltungsgericht Aachen v. 11.06.2024:
Zu den Voraussetzungen einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Kreisstraße bei fehlender qualifizierter Gefahrenlage

BayObLG v. 14.11.2024:
Zur Auslegung von Nebenbestimmungen in Schwerlasttransport-Genehmigungen und Anforderungen an die Urteilsbegründung

Amtsgericht München v. 16.01.2025:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei mobilen Verkehrsschildern und deren Standsicherheit

OLG Hamm v. 26.08.2020:
Verkehrssicherungspflicht: Kennzeichnung eines in den Straßenraum ragenden Erkers für hohe Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Köln v. 25.08.2017:
Schließung einer Fernbus-Haltestelle bei erhöhter Gefahrenlage trotz Linienverkehrsgenehmigung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 06.09.2022:
Baugenehmigung für LED-Werbewechselanlage: Keine konkrete Verkehrsgefährdung trotz komplexer Verkehrssituation

Oberverwaltungsgericht NRW v. 17.09.2020:
Zur Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung beim Abstellen von Werbefahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum

Verwaltungsgericht Münster v. 20.06.2023:
Zum Anbauverbot an Bundesstraßen: Erschließungsfunktion trotz einzelner Grundstückszufahrten nicht gegeben

Verwaltungsgericht Minden v. 23.08.2024:
Anbauverbot für Außenwerbung an Landesstraßen: Zur Bestimmung der Ortsdurchfahrt und Erschließungsfunktion

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.07.2024:
Zur Bestimmtheit eines Antrags auf Sondernutzungserlaubnis für Wahlwerbung mit PKW-Anhänger und Ermessensausübung

Verwaltungsgericht Köln v. 28.05.2024:
Zur Erforderlichkeit einer straßenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für eine Werbeanlage an einer Bundesfernstraße in einer Ortsdurchfahrt

BGH v. 01.04.2021:
Informationspflicht nach Pkw-EnVKV bei Werbung für neue Pkw-Modelle

Oberverwaltungsgericht NRW v. 30.08.2023:
Zur Auslegung straßenrechtlicher Widmung, deren Nichtigkeit ohne Eigentümerzustimmung und Folgenbeseitigungsanspruch

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 05.06.2026:
Zur Beseitigung von Blumenkübeln auf dem Gehweg bei fehlender Sondernutzungserlaubnis und Nachschieben von Gründen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.06.2025:
Ermessensfehlerfreie Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für Blumenkübel auf dem Gehweg

Verwaltungsgericht Aachen v. 23.04.2024:
Sondernutzungserlaubnis für Altkleidersammelcontainer im öffentlichen Straßenraum: Ermessensausübung und Antragsanforderungen

Verwaltungsgericht Köln v. 15.11.2023:
Zur Auslegung eines Antrags auf Sondernutzungserlaubnis für Altkleidersammelcontainer (Dauer ab Erteilung) und zur Bescheidungsfähigkeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.05.2020:
Werbung an Telekommunikations-Schaltkästen: Keine Sondernutzung nach Straßenrecht bei fehlender Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.03.2020:
Verkehrssicherheitsgefährdung durch Videowände mit Bildwechsel an Bundesstraßen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.12.2019:
Zur Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung gegen Werbeparken und zur Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung

Verwaltungsgericht Köln v. 14.11.2018:
Ausnahme vom Anbauverbot für Außenwerbung an Landstraßen bei fehlender Verkehrsbeeinträchtigung

Landgericht Bonn v. 23.08.2017:
Zur Zulässigkeit der Werbung 'Die clevere Alternative zum TAXI' für Mietwagen im Gelegenheitsverkehr

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.09.2016:
Zulässigkeit von Fremdwerbeanlagen in Kerngebieten und die Anforderungen an eine konkrete Verkehrsgefährdung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 09.05.2018:
Werbefahrzeuge im öffentlichen Straßenraum: Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 06.10.2017:
Zur Verantwortlichkeit des Aufstellers von Altkleidersammelcontainern für verkehrswidriges Verhalten der Benutzer

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.08.2017:
Zur Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung bei einem mit Werbeaufschriften versehenen, abgestellten PKW

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.06.2017:
Baugenehmigung für großflächige Wechselwerbeanlage: Anforderungen an Verunstaltung und Verkehrsgefährdung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.10.2015:
Zur Genehmigungsfähigkeit einer Werbeanlage im unbeplanten Innenbereich unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit

OLG Köln v. 29.05.2015:
Werbung für Neufahrzeuge auf YouTube: Informationspflichten nach Pkw-EnVKV

Landgericht Wuppertal v. 31.10.2014:
Zur Pkw-Werbung auf YouTube mit Motorleistungsangabe ohne Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

BGH v. 18.09.2014:
Preisangabe bei Kraftfahrzeugen: Notwendigkeit der Einbeziehung von Überführungskosten

Landgericht Münster v. 26.05.2015:
Zur Haftung für Verletzungen durch Aufprall auf eine private Werbetafel am Straßenrand nach Motorradunfall

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.12.2014:
Zur Versagung einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage bei Verkehrsgefährdung an einem Unfallschwerpunkt

BGH v. 24.07.2014:
Zur Angabepflicht von CO2-Emissionen bei Pkw-Werbung für Fabrikmarken oder Typen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 17.07.2014:
Zur Sondernutzungspflicht von Werbemaßnahmen mit Moving-Boards auf öffentlichen Straßen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 02.06.2014:
Zur Verkehrsgefährdung durch beleuchtete Wechselwerbeanlagen im Rahmen der Baugenehmigung nach BauO NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 07.10.2014:
Unzuverlässigkeit bei Alttextiliensammlung: Straßenrechtliche Verstöße und systematische Rechtswidrigkeit

OLG Hamm v. 11.03.2014:
Zur Reichweite des Verbotes nach § 22 a Abs. 2 Satz 1 StVZO bei feilgebotenen Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.11.2013:
Zur Verkehrsgefährdung durch Werbeanlagen mit wechselndem Plakatanschlag

Oberverwaltungsgericht NRW v. 28.08.2013:
Zur Beurteilung der Verkehrsgefährdung durch Mega-Light-Wechselanlagen: Erforderlichkeit einer Einzelfallprüfung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 10.07.2013:
Zum Werbeparken eines Anhängers im öffentlichen Straßenraum als erlaubnispflichtige Sondernutzung nach Straßen- und Wegerecht

OLG Hamm v. 31.05.2012:
Zur irreführenden Werbung einer Fahrschule mit einem aufgrund Gesetzesänderung nicht mehr angebotenen Fortbildungsseminar

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 13.10.2011:
Anlagen der Außenwerbung an Landesstraßen: Voraussetzungen einer Ortsdurchfahrt und Erschließungsfunktion

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.11.2012:
Baugenehmigung für Wechselwerbeanlage: Kriterien der Verkehrsgefährdung nach BauO NRW

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.11.2012:
Zur Baugenehmigung von Mega-Light-Werbeanlagen bei konkreter Verkehrsgefährdung an unfallträchtigen Kreuzungen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.11.2012:
Baugenehmigung für Mega-Light-Werbeanlage; Verkehrsgefährdung an unfallträchtigem Kreuzungsbereich

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.11.2012:
Zur Verkehrsgefährdung durch Mega-Light-Werbeanlagen an Unfallschwerpunkten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 26.09.2012:
Voraussetzungen einer Verkehrsgefährdung durch Werbeanlagen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 06.09.2012:
Zur ausschließlichen Geltung des Straßenverkehrsrechts für Wegweiser (Zeichen 432 StVO) und deren Voraussetzungen

Verwaltungsgericht Köln v. 24.08.2012:
Gewerbliche Werbung mit 'moving-boards' auf öffentlichen Verkehrsflächen als Sondernutzung

BVerwG v. 29.02.2012:
Zum Anbauverbot für Außenwerbung längs Bundesfernstraßen; Erfassung von Standorten gegenüber Autobahnabfahrten

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.09.2010:
Pkw-Anhänger mit Werbeaufschrift im öffentlichen Verkehrsraum: Abgrenzung zur ortsfesten Werbeanlage

BGH v. 29.04.2010:
Zur Pflicht zur Angabe des Endpreises bei Werbung für Gebrauchtfahrzeuge an die Allgemeinheit

Verwaltungsgericht Münster v. 28.05.2013:
Sondernutzungserlaubnis für mehrsitzige Tandems: Abgrenzung zum Gemeingebrauch auf öffentlichen Straßen

OLG Köln v. 25.05.2012:
Preiswerbung für Kraftfahrzeuge: Überführungskosten müssen im Endpreis enthalten sein

BGH v. 04.02.2010:
Zur Informationspflicht über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen in Pkw-Werbung als Marktverhaltensregelung nach UWG

Verwaltungsgericht Aachen v. 25.08.2009:
Anbauverbot für Werbeanlagen: Erschließungsfunktion einer Ortsdurchfahrt nach StrWG NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.08.2009:
Zum Anbauverbot für Werbeanlagen an Bundesfernstraßen im Bereich von Autobahnanschlussstellen (§ 9 FStrG)

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.05.2009:
Abstellen eines Werbe-Lkw als Sondernutzung einer öffentlichen Straße

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.03.2009:
Zur Ermessensausübung bei Ausnahmegenehmigungen für Dachwerbeträger auf Taxen

OLG Düsseldorf v. 15.06.2008:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

Landgericht Krefeld v. 04.09.2007:
Zur Angabe fakultativer Überführungskosten bei der Internetwerbung für Neufahrzeuge

OLG Köln v. 12.10.2007:
Zur Irreführung bei Werbung mit 'Einführungsrabatt' für Fahrzeuge an Gewerbetreibende und das Transparenzgebot

OLG Hamm v. 17.01.2008:
Zur Hervorhebungspflicht von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen in Pkw-Werbung nach Pkw-EnVKV

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.04.2006:
Gebührenpflicht für Werbefahrzeuge im öffentlichen Straßenraum: Abgrenzung Gemeingebrauch und Sondernutzung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 09.08.2005:
Anbringungsverbot von Werbeanlagen bei Beeinträchtigung von Verkehrseinrichtungen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 StVO)

OLG Köln v. 14.02.2007:
Zur Definition 'neuer Personenkraftwagen' und Informationspflichten nach PKW-EnVKV bei Tageszulassungen in der Kfz-Werbung

OLG Köln v. 09.03.2005:
Werbung für finanzierten Autokauf mit Anzahlung: Pflicht zur Endpreisangabe nach PAngVO und UWG.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 13.05.2013:
Nebeneinander Abbiegen

Verwaltungsgericht Sigmaringen v. 27.06.2007:
Einfahren in eine Bundesstraße

Verwaltungsgericht Aachen v. 28.08.2012:
Blendung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 20.06.2012:
Gemeingebrauch

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 04.07.2002:
Xenonlampen

OLG Hamm v. 28.02.2008:
Fahrschule

Landgericht Düsseldorf v. 25.04.2007:
Mautsystem

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 06.02.2003:
Straßenverkehrsgefährdung

OLG Köln v. 03.09.1996:
Güterkraftverkehr

OLG Köln v. 24.04.1996:
Airbag

VGH München v. 08.06.2022:
Beleuchtung (Fahren ohne ...)

Verwaltungsgericht Köln v. 25.11.2025:
Ausfahrt aus Grundstücken

Verwaltungsgericht Augsburg v. 02.08.2023:
Unfalltypen

VGH München v. 04.05.2023:
Rechtsabbiegen

Verwaltungsgericht Augsburg v. 16.11.2022:
Verengung

Verwaltungsgericht Hamburg v. 05.06.2024:
Carsharing

Verwaltungsgericht Koblenz v. 30.01.2024:
Fahrradwege

Hessischer Verwaltungsgerichtshof v. 09.02.2021:
Sondernutzung

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main v. 25.01.2018:
Sondernutzung

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 23.03.2023:
Sondernutzung

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 26.09.2018:
Sondernutzung

VG Bayreuth v. 29.06.2026:
Autobahn

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