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Für die Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist für Anmietzeiträume ab 2013 das arithmetische Mittel aus dem jeweiligen Schwacke-Mietpreisspiegel und der jeweiligen Fraunhofer-Liste heranzuziehen. Diese Mittelwertbildung wird als verlässlicher erachtet als die alleinige Heranziehung einer der beiden Schätzgrundlagen, da sie den spezifischen Vor- und Nachteilen beider Erhebungen Rechnung trägt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |