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1. Zu den Anforderungen an einen Nachweis durch Verkehrserhebung im Sinne von § 148 Absatz 5 Satz 1 SGB IX. 2. Der fehlende Nachweis der Abweichung von dem Prozentsatz nach § 148 Absatz 1 SGB IX geht zu Lasten des Verkehrsunternehmens. (Leitsätze des Gerichts) |